Unsere Satzung

Novellierung der Satzung der Kivelingsektion Fättmännkes Noadriever vom 19.02.1994 gegeben am 20.02.2016 

 

§ 1

Verpflichtend für jedes Sektionsmitglied und jeden Hospitanten ist die Vereinssatzung des Bürgersöhne-Aufzuges zu Lingen (Ems) 'Die Kivelinge' e.V.

 

§ 2 Sektionsversammlung

§ 2.1 Die Sektionsversammlung findet einmal im Monat statt. Ort, Datum und Uhrzeit werden jeweils im Protokoll oder per elektronischer Medien bekannt gegeben.

§ 2.2 Die Teilnahme ist für jedes Sektionsmitglied und jeden Hospitanten verpflichtend.

§ 2.3 Die Versammlung eröffnet, leitet und beendet der Sektionsoffizier oder bei Abwesenheit der Stellvertreter.

§ 2.4 Bei Abwesenheit muss sich das Sektionsmitglied oder der Hospitant zu jeder Versammlung erneut beim Sektionsoffizier oder beim Schriftführer abmelden.

§ 2.5 Bei dreimaligen unentschuldigten Fehlen innerhalb eines Kalenderjahres muss die Sektion über einen Ausschluss entscheiden.

§ 2.6 Die Beschlussfähigkeit ist bei der Anwesenheit von 50 % aller Sektionsmitglieder gegeben. Ausnahmen bestehen bei § 3, § 4 und § 11.4. Satzungsänderungen bedürfen einer 3/4 Mehrheit aller Sektionsmitglieder. Beschlüsse dürfen nur innerhalb der ersten drei Stunden der Sektionsversammlung verabschiedet werden. Eine Verlängerung ist nur auf Generalversammlungen und Klausurtagungen möglich.

§ 2.7 Jedes Sektionsmitglied und jeder Hospitant ist berechtigt, Abstimmungen in die Wege zu leiten (siehe § 9.4).

§ 2.8 Bei Abstimmungen reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Sektionsmitglieder. Die Abstimmung erfolgt per Akklamation, auf Antrag muss geheim abgestimmt werden.

§ 2.9 Die Sektion muss jährlich eine Generalversammlung abhalten. Aufdieser legen der Sektionsoffizier, der Rechnungsführer und der Schriftführer einen Rechenschaftsbericht für das vergangene Jahr ab. Auf Antrag der Sektion kann der Sektionsvorstand entlastet werden.

 

§ 3 Neuaufnahmen

§ 3.1 Jedem Sektionsmitglied muss die Möglichkeit zur Stimmabgabe ermöglicht werden.

§ 3.2 Abgestimmt wird in geheimer Wahl. Nicht anwesende Sektionsmitglieder können ihren Stimmzettel vor der Versammlung dem Sektionsoffizier oder Schriftführer übergeben oder zuschicken. Nicht rechtzeitig eintreffende Stimmzettel werden als ungültig gewertet. Die Wahl erfolgt in der Sektionsversammlung.

§ 3.3. Zur Wahl benötigen Neuaufnahmen eine 3/4 Mehrheit aller Sektionsmitglieder.;

 

§ 4 Wahl von Sektionsoffizier, Schriftführer und Rechnungsführer

§ 4.1 Die Vorstandsmitglieder werden mittels Stimmzettel in geheimer Wahl mit relativer Mehrheit gewählt. Die Wahl ist im Protokoll festzuhalten. Bei Stimmengleichheit ist ein neuer Wahlgang erforderlich … siehe Vereinssatzung

§ 4.2 Alle Ämter werden für drei Jahre gewählt. Die Neuwahlen des kompletten Sektionsvorstandes finden im Herbst nach einem Kivelingsfest statt.

§ 4.3 Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Wahlperiode aus, so ist der Vorstand ermächtigt, bis zur nächsten Sektionsversammlung das verwaiste Amt durch ein geeignetes Sektionsmitglied zu besetzen. Das verwaiste Amt wird auf der nächsten Sektionsversammlung für die Restzeit der Amtsperiode des gesamten Vorstandes neu gewählt.

 

§ 5 Aufgaben des Sektionsoffiziers

§ 5.1 Wahrung der Interessen der Sektion innerhalb des Vereins und in der Öffentlichkeit.

§ 5.2 Leitung der Sektion.

§ 5.3 Teilnahme an den Offiziersversammlungen.

 

§ 6 Aufgaben des Schriftführers

§ 6.1 Der Schriftführer ist Fahnenoffizier und stellvertretender Sektionsoffizier.

§ 6.2 Anfertigung des Protokolls von jeder Sektionsversammlung.

§ 6.3 Schriftverkehr gegenüber Dritten.

§ 6.4 Das Protokoll ist jedem Sektionsmitglied und jedem Hospitanten spätestens 14 Tage nach der Sektionsversammlung zuzustellen.

§ 6.5 Anträge, über die in der Sektionsversammlung abgestimmt wurden, sind wörtlich niederzuschreiben.

§ 6.6 _

§ 6.7 Führung der Sektionschronik in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Vorstands.

§ 6.8 Zu jeder Sektionsversammlung hat er die Sektions- und Vereinssatzung mitzubringen.

 

§ 7 Aufgaben des Rechnungsführers

§ 7.1 Führung der Sektionskasse

§ 7.2 Der Rechnungsführer hat auf Antrag einen vollständigen Kassenbericht bei der nächsten Sektionsversammlung vorzulegen.

§ 7.3 Einzug von Sektions- und Vereinsbeiträgen zu den vereinbarten Terminen sowie auf Sektionsversammlungen beschlossene Sonderbeiträge.

§ 7.4 Der Rechnungsführer ist für die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung verantwortlich. Belege sind auf Wunsch des Rechnungsführers oder der Sektion gegenzuzeichnen.

 

§ 8 Aufgaben und Pflichten der Sektionsmitglieder

§ 8.1 Jedes Sektionsmitglied muss Stillschweigen wahren über sektionsinterne Angelegenheiten wie Finanzen und Beschlüsse.

§ 8.2 Pünktliches Erscheinen zu den Sektionsveranstaltungen oder rechtzeitiges Abmelden beim Sektionsoffizier oder seinem Stellvertreter.

§ 8.3 Beiträge an die Sektion und den Verein abzuführen.

§ 8.4 Den Eid auf die Sektion, das Sektionsbuch und das Fättmännken zu schwören, der wie folgt lautet: 'Ich gelobe allzeit hi, gut Fättmännken zu sein, so wie die Satzung es befiehlt'.

§ 8.5 Für neu aufgenommene Sektionsmitglieder muss ein Antrag auf Aufnahme in den Bürgersöhne-Aufzug zu Lingen (Ems) 'Die Kivelinge' e.V. zum nächst möglichen Termin erfolgen.

§ 9 Hospitanten

§ 9.1 Jeder neue Hospitant muss sich auf der ersten Sektionsversammlung vorstellen.

§ 9.2 siehe § 8.1.

§ 9.3 siehe § 8.2.

§ 9.4 Er hat keine Berechtigung zur Stimmabgabe bei Beschlüssen (Abstimmungen).

§ 9.5 Nach erfolgreicher Aufnahme in die Sektion, ist das neue Sektionsmitglied zeitnah zu § 8.4 hinzuführen

§ 9.6 Die Hospitantenzeit endet mit der Aufnahme in die Sektion. Voraussetzung für die Aufnahme in die Sektion, ist die Teilnahme an sechs Sektionsversammlungen. Die Hospitantenzeit kann jedoch auf Antrag verlängert oder verkürzt werden. Während der siebten Sektionsversammlung erfolgt die Abstimmung über die Aufnahme in die Sektion.

 

§ 10 Beiträge

§ 10.1 Der Sektions- und Vereinsbeitrag ist eine Bringschuld. Die Höhe wird per Sektionsbeschluß und der Zeitpunkt der Fälligkeit durch den Rechnungsführer festgelegt.

 

§ 11 Ausscheiden aus der Sektion

§ 11.1 Heirat (standesamtlich).

§ 11.2 Tod.

§ 11.3 Schriftlicher Austritt aus der Sektion.

§ 11.4 Durch Sektionsbeschluss.

§ 11.5 Der Ausscheidende hat keine Ansprüche auf Sektionseigentum.

 

§ 12 Ausschlussverfahren

Bei Antrag auf Ausschluss eines Sektionsmitgliedes wird folgendes Verfahren zwingend vorgeschrieben:

a) Anhörung des Antragstellers oder Voraussetzungen des § 2.5 liegt vor.

b) Dem Betroffenen muss die Gelegenheit der Anhörung gegeben werden.

c) Die finale Entscheidung verläuft per Akklamation unter Ausschluss des Betroffenen.

d) Jedes Sektionsmitglied wird angehalten, an der Wahl teilzunehmen. Für den Ausschluss ist eine ¾ Mehrheit aller Sektionsmitglieder notwendig.

e) Enthaltungen sind nicht zulässig.

 

§ 13 Vertretung der Sektion gg. Dritte

§ 13.1. Der Rechnungsführer vertritt die Sektion in finanziellen Angelegenheiten allein.

§ 13.2. Der Sektionsoffizier vertritt die Sektion allein.

 

§ 14 Sektionseigentum

Die in Sektionseigentum befindlichen Gegenstände sind im Sektionsbuch verzeichnet. Das Sektionsbuch kann in Absprache von jedem Sektionsmitglied eingesehen werden. Die Verantwortung obliegt dem Schriftführer.

 

§ 15 Sektionsauflösung

Die Auflösung der Sektion kann nur einstimmig erfolgen. Das Sektionseigentum wird bei einer Auflösung nicht berührt. Es geht treuhänderisch an den Bürgersöhne-Aufzug zu Lingen (Ems) 'Die Kivelinge' e.V. über.

 

§ 16

Die Satzung ist jedem Sektionsmitglied zur Verfügung zu stellen.

 

§ 17 Kivelingslied

Der Bürgersohn als Kiveling

Ist überall bekannt

Die ganze Heimat von ihm singt

In Stadt und auf dem Land

Wie seine Väter treu und gut

Nie wandte sich das Blatt

Liebt er mit immer neuem Mut

Die alte Vaterstadt.

Es soll uns Heimatsinn entflammen Hipp hipp hurra, hipp hipp hurra Wir halten fest und treu zusammen Hipp hipp hurra! Hipp hipp hurra

Zum Zeichen, daß das Herz noch jung

Der Frohsinn stets noch frisch

Stellt man uns zur Erinnerung

Das Banner auf den Tisch

Die Fahne gelb-weiß zeigt es an

Daß einig wir und treu

Im Bürgersöhne-Aufzug dann

Geloben wir aufs neu

Es soll uns Heimatsinn ...

Ihr Kivelinge merket auf

Daß Ihr es nie vergeßt!

Mög wandeln sich der Zeiten Lauf

Wir stehn in Treue fest

Im trauten Kreis mit reinem Klang

Von Herzen jeder sing!

Es lebe Lingen, Heimatland,

Es leb der Kiveling!

Es soll uns Heimatsinn ...

 

 

Überarbeiter der Satzung:

Frank Bartels

Johannes Kruse

Christian Rüy

Jannes Neugebauer

Jan Krieger

Marek Schnieders

Florian Allgeier

Hannes Velt